Rechtliche Vorschriften bei einem Anhängekupplungs Fahrradträger
Der Anhängekupplungs Fahrradträger ist aufgrund einiger Vorteile die beliebteste Transportmöglichkeit von Fahrrädern. Die Gründe dafür habe ich in einem separaten Artikel noch einmal aufgeführt.
Das Fahrzeug benötigt eine Anhängekupplung. Ist diese am Fahrzeug abnehmbar oder ausfahrbar, darf sie nicht dauerhaft ausgefahren bzw. angebracht sein. Im Zweifel droht bei einem Versicherungsschaden die eigene Haftung oder eine Teilschuld. Die Versicherung begründet es mit einem erhöhten Schaden am gegnerischen Unfallfahrzeug.
Der Anhängekupplungs Fahrradträger benötigt ein sog. Folgekennzeichen. Dabei handelt es sich um das gleiche Kennzeichen wie das am Fahrzeug. Ein Kennzeichen mit einer fremden Kennung ist nicht zugelassen. Es ist also ratsam, beim Schildermacher des Vertrauens einfach noch ein Kennzeichen drucken zu lassen. Da dieses keine Plakette benötigt, liegen die Kosten je nach Schildermacher bei etwa 10 Euro. Schildermacher finden sich zu Hauf in der Nähe von KFZ Zulassungsstellen, dort sind die Preise am besten.
Eine Beleuchtungsanlage ist ebenso Plficht. Dabei wird der Heckträger mit einem Stromstecker mit dem Auto verbunden, der sich in der Nähe der Anhängekupplung befindet. So werden Signale wie die Bremsleuchte an den Träger übertragen. Vor Fahrtbeginn sollte man sicherstellen, dass Blinker und Bremsen richtig funktionieren.
Jede Anhängekupplung hat eine Stützlast, die nicht überschritten werden darf. Sie ist abhängig von dem eingesetzten Modell. Ebenso hat der Fahrradträger eine maximale Zuladung die in kg angegeben wird. Auch diese sollte nicht überschritten werden, da im Falle eines Unfalls die Versicherung für den Schaden evtl. nicht aufkommen wird. Gerade bei Pedelecs oder E-Bikes sollte das Gewicht definitv klar sein, da Grenzen schnell erreicht werden.
Es sollten während dem Transport am Fahrrad keine losen Gegenstände befestigt sein. Körbe bspw. werden gerne einmal vergessen. Bei aufkommendem Fahrtwind können die sich auf der Autobahn aber schnell lösen. Auch Akkus oder Luftpumpen sollten entfernt werden.
Auch Größen spielen eine Rolle: Fahrräder dürfen an beiden Seiten höchstens 40 Zentimeter über die Schlussleuchte hinausragen, maximal darf das mit Rädern beladene Fahrzeug 2,55 Meter breit sein.